Das Betreuungsgeld steht auf der Kippe. Möglicherweise durfte der Bund das Gesetz gar nicht beschließen. Das zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ab.
Das Betreuungsgeld prämiert Eltern mit monatlich 150 Euro, wenn sie ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine staatlich geförderte Kita schicken. Eingeführt wurde die Sozialleistung auf Druck der CSU 2012 unter der schwarz-gelben Koalition. Die Bundes-SPD wollte die so ...