Das könnte ins Geld gehen

Sinkt die Grenze der Eigenbeteiligung an Lernmitteln auf einen Euro, hat die Stadt ein Problem.  

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ETTENHEIM. Es ist noch nicht allzu lange her, da das Verwaltungsgericht Mannheim der Klage des Vaters eines Gengenbacher Schülers statt gab. Der Mann wollte den Kauf von Lernmitteln für seinen Sprössling nicht länger aus eigener Tasche zahlen. Wird dieses Urteil rechtskräftig, müsste die Stadt Ettenheim finanziell gewaltig bluten.

Das Gericht hatte die Selbstbeteiligung der Eltern bei Anschaffungen bis zehn Mark für nicht rechtens erkannt und den Bagatellbetrag auf einen Euro reduziert. Die jetzt erforderlichen Gespräche zwischen den Kommunen und dem Städtetag liegen allerdings momentan auf Eis.
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