Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gilt für jeden
Nach dem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Sterbehilfeverbot in Deutschland gekippt hat, muss nun neu darüber im Bundestag debattiert werden. Zwei Vorschläge liegen bereits vor.
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Sie ist engagiert und beharrlich. Und so zögerte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr keinen Augenblick, als das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Sterbehilfeverbot kippte. Die 35 Jahre alte Juristin sammelte im Parlament Mitstreiter für eine liberale Regelung der Sterbehilfe, genauer: Dafür, dass Sterbewillige von einem Arzt ein tödliches Mittel für ihren Suizid bekommen ...