Das Verwaltungsgericht bestätigt das Verbot der Protest-Spaziergänge in Schopfheim
Die sogenannten "Spaziergänge" von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Schopfheim bleiben verboten. Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte die vom Landratsamt erlassene Verordnung.
Die sogenannten „Spaziergänge“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Schopfheim bleiben verboten. Foto: Nicolai Kapitz
In der Stadt Schopfheim bleiben nicht angemeldete "Montagsspaziergänge" und vergleichbare Zusammenkünfte, zu denen als Protestaktionen gegen Corona-
Maßnahmen allgemein aufgerufen wird, verboten. Dies hat das Verwaltungsgericht ...