Bewährungsstrafe für 57-Jährigen Offenburger nach schwerer Brandstiftung / Gericht erkennt verminderte Schuldfähigkeit an.
OFFENBURG. Wegen schwerer Brandstiftung hat das Schöffengericht am Amtsgericht gestern einen 57 Jahre alten Offenburger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der bis April völlig unbescholtene Mann war aufgrund beruflicher und familiärer Probleme so aus der Bahn ...