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Dass Cathy Hummels Werbung macht, ist erkennbar

Christian Rath
  • Di, 30. April 2019
    Wirtschaft

Das Landgericht München verlangt von der Influencerin keine Werbe-Kennzeichnung von unbezahlten Kleidungstipps / Widerspruch zu Urteil gegen Pamela Reif.

Cathy Hummels  | Foto: dpa
Cathy Hummels Foto: dpa
MÜNCHEN. Die Influencerin Cathy Hummels darf auf Instagram selbstgekaufte Kleidung empfehlen, ohne dies als Werbung kennzeichnen zu müssen. Das entschied das Landgericht (LG) München I. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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