Debatte um zulässige Höhe bei Sichtschutz

Gemeinderat Sasbach tagte.  

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SASBACH (iwi). Wie hoch dürfen die Mauern sein, die ein Hausbesitzer um sein Grundstück zieht? Diese Frage beschäftigte den Sasbacher Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung.

Grundsätzlich sind Einfriedungen bis 1,10 Meter Höhe erlaubt. Nun hat ein Eigentümer an der Straße Am Bergle eine bis zu 2,30 Meter ...

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