URteil
Den Maklerauftrag kann man widerrufen
Auch bei der Immobilienvermittlung per E-Mail oder Telefon gilt das Fernabsatzgesetz.
KARLSRUHE (dpa). Einen Makler per E-Mail anfragen, als Antwort ein Exposé im Anhang erhalten, telefonisch eine Besichtigung vereinbaren – kann man ...