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Den Schrott wird man nicht so leicht los

  • Mi, 17. Mai 2006
    Wirtschaft

     

Bundesgerichtshof folgt im Urteil zu Schrottimmobilien nicht dem Europäischen Gerichtshof.

KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen umfassenden Verbraucherschutz für Käufer so genannter Schrottimmobilien abgelehnt. Nach einer Entscheidung vom Dienstag können sich geprellte Anleger zwar künftig leichter von ihren ...

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