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Gemeinsame Wohnung

Den Vermieter informieren, bevor der Partner einzieht

  • Sabine Meuter (dpa)

  • Mo, 13. August 2018, 07:00 Uhr
    Haus & Garten

Ziehst du in meine Wohnung oder ich in deine? Bei dieser Frage hat auch der Vermieter ein Wörtchen mitzureden. Antworten auf wichtige Fragen:

Der Vermieter hat wohl grünes Licht ge...uch nur in Ausnahmefällen verweigern.   | Foto: Christin Klose (dpa)
Der Vermieter hat wohl grünes Licht gegeben. Den Einzug des Partners kann er auch nur in Ausnahmefällen verweigern. Foto: Christin Klose (dpa)
Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. "Wenn der Mieter untervermietet, ohne das Okay des Vermieters einzuholen, wäre dies eine Vertragsverletzung", sagt Rolf Janßen vom Deutschen Mieterbund in Frankfurt am Main. Eine solche Vertragsverletzung kann ...

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