Die Gesundheit einer werdenden Mutter hat höchste Priorität / Das Verbot kann auch nur für bestimmte Arbeiten gelten.
Eine schwangere Frau ist nicht krank im eigentlichen Sinne. Und dennoch kann sie als Arbeitnehmerin schon vor Beginn der offiziellen Schutzfrist vor der Entbindung, also bevor die sechste Woche vor der Niederkunft angebrochen ist, ihre Arbeit im ...