Kooperationsverbot umgehen

Der Bund soll für Bildung zahlen

Länder wollen Kooperationsverbot des Grundgesetzes umgehen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Schulsozialarbeit – dafür soll in Zukunft der Bund zahlen.   | Foto: dpa
Schulsozialarbeit – dafür soll in Zukunft der Bund zahlen. Foto: dpa

STUTTGART. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz sieht eigentlich eine Trennung von Bund und Ländern in den Bildungsinvestitionen vor. Doch dieses Verbot stört inzwischen: Parteiübergreifend besteht der Wille, mehr Geld in Wissenschaft und Bildung zu stecken. Die Länder, darunter auch Baden-Württemberg, haben jetzt entdeckt, dass der Bund auch ohne Grundgesetzänderung mehr als bisher für die Bildung tun kann.

Gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) einigten sich die Wissenschafts- und Kultusminister aller Länder am Donnerstagabend auf einen neuen Anlauf: Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Vorschläge erarbeiten, wie mehr Geld des Bundes und der Länder in Hochschulen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel