EuGH
Der Chef darf das Kopftuch verbieten
Vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass Zeichen der religiösen Orientierung im Job unter Umständen unzulässig sind.
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LUXEMBURG. Dürfen streng gläubige Musliminnen am Arbeitsplatz Kopftuch tragen? Die Frage hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht. Der gab am Dienstag im Fall einer belgischen Rezeptionistin die grobe Richtung vor.
Ein Urteil steht noch aus, aber die Generalanwältin Juliane Kokott meint: Der Arbeitgeber darf verlangen, dass seine Mitarbeiter bei ihrer Kleidung auf jedes Zeichen ihrer religiösen Orientierung verzichten. ...