Die Ruhestandsregelung für ehemalige Kanzler und Bundespräsidenten soll ihnen einen würdevollen Lebensabend ermöglichen. Doch nicht alle verhalten sich entsprechend ehrenhaft.
Wahlämter sind Ämter auf Zeit, aber nicht selten mit langfristigen finanziellen Nachwirkungen für die Allgemeinheit. Das trifft insbesondere für Bundeskanzler und Bundespräsidenten zu, denen bislang, wie es der Bundesrechnungshof formulierte, eine lebenslange Vollversorgung zustand, die ...