Der Kreis Lörrach erklärt die Abstandsregel beim Überholen im Großformat
Eine Plakataktion soll die neue Bestimmung für das Überholen von Fahrrädern im Kreis Lörrach ins Bewusstsein rücken. Kontrolliert wird sie aber kaum. Und beachtet oft auch nicht.
Alle Radfahrenden kennen das Problem, aber ganz augenscheinlich nur wenige die Regel: Wer mit dem Auto ein Fahrrad überholt, muss innerorts mindestens 1,50 Meter Abstand halten, außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar zwei Meter. Stichproben der IG Velo haben ergeben, dass die Regel selten ...