Account/Login

Gefängnisarbeit

Der Lohn für Strafgefangene ist vom Mindestlohn weit entfernt

Christian Rath
  • Do, 28. April 2022, 11:00 Uhr
    Deutschland

Nach Klagen von zwei Insassen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Lohn von Strafgefangenen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt dort nicht. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Gefangene der Justizvollzugsanstalt Pl...indestlohn. Dagegen wurde nun geklagt.  | Foto: Stephanie Pilick (dpa)
Gefangene der Justizvollzugsanstalt Plötzensee legen in der Wäscherei Wäsche zusammen. Wie in allen Gefängnissen erhalten sie hierfür keinen gesetzlichen Mindestlohn. Dagegen wurde nun geklagt. Foto: Stephanie Pilick (dpa)
Niemand wird in Deutschland so schlecht bezahlt wie Strafgefangene. Sie erhalten im Schnitt 14 Euro für ihre Arbeit – pro Tag. Dagegen haben zwei Betroffene geklagt. An diesem Mittwoch und Donnerstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber.
Ein Stundenlohn zwischen 1,37 und 2,30 ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel