Nach Klagen von zwei Insassen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Lohn von Strafgefangenen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt dort nicht. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Niemand wird in Deutschland so schlecht bezahlt wie Strafgefangene. Sie erhalten im Schnitt 14 Euro für ihre Arbeit – pro Tag. Dagegen haben zwei Betroffene geklagt. An diesem Mittwoch und Donnerstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber.
Ein Stundenlohn zwischen 1,37 und 2,30 ...