Der Richter als Mediator für eine gütliche Einigung

Am Amtsgericht Freiburg gibt es seit Anfang Oktober vier Güterichterinnen und -richter / Chance auf eine Entlastung der Gerichte .
Nach langem Ringen hat der Bundestag im Juni ein Gesetz beschlossen, das die Möglichkeiten der gütlichen Einigung vor Gericht erweitert: Ein Richter hat nun die Möglichkeit, einen Rechtsstreit an einen sogenannten Güterichter zu verweisen. Der kann dann auch Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anwenden, wie zum Beispiel die Mediation. Das ...