Seit 2021 sitzt Yves R. in Haft, weil er 2020 Polizisten in Oppenau bedroht und entwaffnet hatte. Tagelang wurde nach ihm im Wald gefahndet. Nun wurde verhindert, dass er auf Bewährung freikommt.
Der Fall des sogenannten Waldläufers von Oppenau machte 2020 bundesweit Schlagzeilen. Yves R. wurde im Jahr 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun steht fest, dass er auch die gesamte Haftzeit verbüßen muss. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe so entschieden und damit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft ...