Der Windpark am Zeller Blauen ist genehmigt - doch welche Auflagen gibt es?
Am Zeller Blauen bei Lörrach genehmigt das Landratsamt den Windpark der Elektrizitätswerke Schönau mit sieben Anlagen. Umweltschutz und Waldumwandlung sind zentrale Bedingungen der Genehmigung.
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Umstritten ist der Windpark-Plan der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) am Zeller Blauen, seit Jahren gibt es Diskussionen zwischen Gegnern und Befürwortern des Projekts. Am Montag ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für sieben Anlagen – die EWS planen neun auf dem Zeller Blauen – erteilt worden. Drei Anlagen liegen auf Gemarkung Bürchau, drei auf Gemarkung Pfaffenberg und eines auf Gemarkung Elbenschwand. Die Genehmigung umfasst mehr als 70 Seiten – mit Auflagen für die Antragstellerin. Die BZ fasst diese zusammen.
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