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Europäischer Gerichtshof

Deutsche Anflugverbote für Flughafen Zürich sind rechtens

  • pk & aktualisiert um 15.25 Uhr

  • Do, 07. März 2013, 10:42 Uhr
    Südwest

     

Der Nachthimmel über dem Hochrhein und Schwarzwald bleibt ruhig. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies eine Klage der Schweiz gegen das Flugverbot über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich in allen Punkten zurück.

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Das Archivbild aus dem Jahr 1999 zeigt ein Flugzeug, das in der Dämmerung auf dem Flughafen Zürich-Kloten landet. Nach 21 darf der Anflug nicht mehr über deutsches Gebiet erfolgen. Foto: bz

Damit hat die Schweiz alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die CDU-Landtagsabgeordneten Guido Wolf und Felix Schreiner sehen die deutsche Position gestärkt: Die Schweiz müsse jetzt neu mit Deutschland verhandeln.

Was wurde vor dem Gerichtshof verhandelt?
Um die Lärmbelastung der Bürger am Hochrhein und im Schwarzwald zu verringern, hatte Deutschland 2003 angeordnet, dass das deutsche Hoheitsgebiet nahe der Schweizer Grenze an Wochentagen zwischen 21 und 7 Uhr und an Wochenende zwischen 20 und 9 Uhr nicht in geringer Höhe überflogen werden darf. Alle in Zürich aus Richtung Norden oder Nordwesten ankommenden ...

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