Bezieher einer Schweizer Betriebsrente können versuchen, Geld von ihrer Krankenkasse zurückzubekommen. Das rät der Waldkircher Rentenberater Martin Enenkel, der ein entsprechendes Urteil erstritten hat.
Sein Mandant ist ein heute 70-jähriger Mann aus Waldshut-Tiengen. Er arbeitete von 1981 bis 1992 als Monteur in der Schweiz. Seit 2004 erhält er hierfür Rentenzahlungen aus dem Nachbarland. Auf die gesetzliche Schweizer Rente ...