Rathauschefs dürfen nicht zur Gegendemo aufrufen

Das Bundesverwaltungsgericht verlangt, dass Amtsträger nicht "lenkend oder steuernd" die Meinungsbildung beeinflussen.
LEIPZIG. Bürgermeister dürfen sich mit rechtsradikalen Kundgebungen in ihrer Stadt nur sachlich auseinandersetzen. Sie dürfen weder symbolisch protestieren noch zur Teilnahme an Gegenkundgebungen aufrufen. Zu ...