Der EuGH hält die Straßennutzungsabgabe für zu hoch, so sein Urteil vom Mittwoch. Laut den obersten europäischen Richtern dürfen Kosten für die Verkehrspolizei nicht eingerechnet werden.
Eine polnische Spedition hatte beim Oberverwaltungsgericht Münster auf die Rückzahlung deutscher Autobahnmaut aus den Jahren 2010 und 2011 geklagt. Aus Sicht der Spedition verstoßen die Mautsätze gegen die ...