Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen, war keine Überraschung. Zu offensichtlich vollzieht sich der Rechtsruck der Partei.
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts kommt nicht überraschend. Dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird, damit war zu rechnen. Das Kölner Verfahren dauerte zwar lange, aber erste umfangreiche Gutachten des Verfassungsschutzes wurden schon vor zwei Jahren bekannt. So reichte ...