Gericht kann den Vorwurf des schweren Bandendiebstahls nicht nachweisen / Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen werden zu Gefängnisstrafe verurteilt.
GRENZACH-WYHLEN. Das Lörracher Schöffengericht hat am Montag am zweiten Tag der Verhandlung über den Fall von schwerem Bandendiebstahl, in dem auch eine Frau und ein Mann aus Rheinfelden angeklagt wurden, ein Urteil gefällt. Die beiden Rheinfelder wurden freigesprochen, wohingegen die ...