Die Bahn muss die Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

Seit Jahren versucht die Deutsche Bahn, die Projektpartner mit einer Klage zu einer Beteiligung an den milliardenschweren Mehrkosten von S 21 zu zwingen. Nun ist klar: Die Bahn muss zahlen.  

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Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung zufolge alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab.

Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Deutsche Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen.

Eine entsprechende Klage der Deutschen Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Diesen Antrag lehnte der VGH nun ab. Die Bahn habe keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten, teilte das Gericht mit. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen auch nicht vor. Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) sagte: "Damit ist uns ein riesiger Felsbrocken vom Herzen gefallen."

Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts im Südwesten ist unanfechtbar. Damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Deutsche Bahn ausgeschöpft. Theoretisch ist es nun nur noch möglich, dass der Konzern vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

Nach dem Urteil dürften auf die Bahn Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von S 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. Einige Kritiker gehen davon aus, dass die Gesamtkosten noch weiter steigen und die Grenze von 13 Milliarden Euro überschreiten werden.

In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist dagegen nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil deshalb bei der Bahn hängen bleiben.
Schlagworte: Frank Nopper
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