Die Firma Hauri hat keinen Zugriff auf die Rebflächen, wo ein weiterer Steinbruch entstehen sollte. So begründen die Mannheimer Richter ihre Ablehnung eines Phonolith-Abbaus in der Bötzinger Endhahle.
Einen Monat nach seinem ablehnenden Urteil zu einem zweiten Phonolith-Steinbruch bei Bötzingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Urteilsbegründung vorgelegt. Sie fußt darauf, dass die klagende Firma Hauri, Betreiberin des Mineralstoffwerks Bötzingen, keine Aussicht habe, Zugriff zur Nutzung aller Grundstücke im geplanten Abbaugebiet zu erhalten. Auch sprächen keine Gründe des ...