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Kommentar

Die Einigung von VW mit den geschädigten Dieselkunden ist ein Sieg für den Verbraucher

Wolfgang Mulke
  • Fr, 28. Februar 2020, 22:02 Uhr
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BZ-Plus Der Zeitdruck hat den Konzern wohl einknicken lassen. Dass VW nun für Entschädigungszahlungen 830 Millionen Euro in die Hand nimmt, ist auch der Einführung der Musterfeststellungsklage zu danken.

 Volkswagen hat sich mit Verbrauchersc...e bietet VW dabei verschiedene Summen.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
 Volkswagen hat sich mit Verbraucherschützern auf einen Vergleich geeinigt. Für unterschiedliche Modelle bietet VW dabei verschiedene Summen. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Noch vor zwei Wochen hat VW mit dem Vorwurf überhöhter Anwaltskosten die Vergleichsverhandlungen mit den Verbraucherzentralen platzen lassen. Eine Einigung über Entschädigungszahlungen für geprellte VW-Kunden schien in weiter Ferne. Nun hat der Zeitdruck den Konzern wohl einknicken lassen.

Eine weitere Verzögerung hätte wohl dazu geführt, dass ein Vergleich nicht mehr vor einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Schaden von Diesel-Käufern abgewickelt ...

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