Versicherung
Die Erben eines im Bodensee Verschollenen sollen Rente zurückzahlen
Ein Mann verschwindet beim Baden im Bodensee, seine Leiche wird nie gefunden – doch die Rente fließt weiter. Die Rentenversicherung will das Geld zurück. Wie entscheidet das Sozialgericht?
dpa
Mi, 6. Aug 2025, 17:56 Uhr
Südwest
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Die Erben eines verschollenen Mannes müssen laut einem Gerichtsbeschluss rund 32.000 Euro Rente nachzahlen, die an diesen seit seinem Verschwinden ausbezahlt wurde. Die Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Vater der Klagenden bezog eine Altersrente und eine Witwerrente und ging im Jahr 2010 bei einem Badeausflug im Bodensee unter. Sein Leichnam wurde nie geborgen, laut Sozialgericht wurde er als verschollen behandelt. Die beklagte Rentenversicherung zahlte die Rente weiter. Im Jahr 2015 ermöglichte es eine Gesetzesänderung der Versicherung, den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen. Sie wählte das Jahr des Badeunfalls 2010. Der Bescheid wurde durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigt.
Daraufhin sollten die Kläger die gezahlten Renten zurückzahlen. Diese klagten beim Sozialgericht Konstanz und trugen unter anderem vor, die Rente sei zum Teil verbraucht. Kosten, etwa zur Erhaltung des Wohnhauses des Vaters, müssten ihrer Meinung nach auf die Rückzahlungssumme angerechnet werden. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg. Das Sozialgericht Konstanz meint, dass finanzielle Belastungen aus einer Verschollenheit nicht durch die Versichertengemeinschaft getragen werden müssen.