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Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die EZB darf die Großbanken kontrollieren

Christian Rath
  • Di, 30. Juli 2019, 18:54 Uhr
    Wirtschaft

Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Klage gegen die Bankenunion ab. Die zentrale Aufsicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Mächtige Institution – die EZB in Frankfurt  | Foto: Boris Roessler (dpa)
Mächtige Institution – die EZB in Frankfurt Foto: Boris Roessler (dpa)
Die Europäische Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Regeln müssten allerdings strikt ausgelegt und angewandt werden. Beschlossen wurde die Europäische Bankenunion im Jahr 2014, um die Gefahr neuer Finanzkrisen zu senken. Unmittelbarer ...

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