Australierin in Japan

Die Geisha aus der Fremde

Eine Australierin arbeitet in Japan als Geisha – und bringt damit den Berufsstand gegen sich auf.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nichts für Quereinsteiger: Geisha ist ein sehr traditioneller Beruf.    | Foto: gms
Nichts für Quereinsteiger: Geisha ist ein sehr traditioneller Beruf. Foto: gms

TOKIO. Wo immer sie auftauchen, herrschen Aufregung und kollektive Bewunderung. Die auffälligen "Personen der Künste" mit ihren weiß geschminkten Gesichtern, künstlerisch aufgetürmten Frisuren und sündhaft teueren Seidenkimonos werden wie Wesen aus einer anderen Welt bestaunt. Geishas genießen in Japan Kultstatus – und werden doch immer rarer. Dass nun eine Australierin diesen Beruf für sich erkoren hat, stößt bei ihren traditionsbewussten Kolleginnen nicht auf Gegenliebe.

Als Normalbürger muss man schon Glück haben, um die zauberhaften Geschöpfe überhaupt zu Gesicht zu bekommen. In den Vergnügungsvierteln von Kyoto oder Tokio kann es jedoch passieren, dass die Damen plötzlich auf ihren zierlichen Lackpantoffeln vorbeitippeln, wenn sie ihre Lehrmeisterinnen oder die Besitzer der Teehäuser besuchen. Bei ihren großen Abendauftritten in den Teehäusern bleiben sie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel