Die Grundsteuer muss wohl bald neu berechnet werden

Verfassungsrichter lassen erkennen, dass sie die Orientierung an uralten Grundstückswerten für verfassungswidrig halten / Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
KARLSRUHE. Die Grundsteuer muss wohl bald neu berechnet werden, denn die Orientierung an uralten Grundstückswerten ist verfassungswidrig. Diese Einschätzung zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab.
Von der Grundsteuer ist jeder betroffen: Eigentümer, die ihr Grundstück selbst nutzen, aber auch Mieter, weil Grundsteuer-Zahlungen als Nebenkosten umgelegt werden können. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten: Erst wird der Wert des Grundstücks bestimmt. In Westdeutschland liegen der Berechnung Einheitswerte von 1964 zugrunde, in Ostdeutschland stammen die Einheitswerte sogar von 1935. Dieser Wert wird mit einer ...
Von der Grundsteuer ist jeder betroffen: Eigentümer, die ihr Grundstück selbst nutzen, aber auch Mieter, weil Grundsteuer-Zahlungen als Nebenkosten umgelegt werden können. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten: Erst wird der Wert des Grundstücks bestimmt. In Westdeutschland liegen der Berechnung Einheitswerte von 1964 zugrunde, in Ostdeutschland stammen die Einheitswerte sogar von 1935. Dieser Wert wird mit einer ...