Die Kinder zahlen selten
Im Prinzip sind Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig, in der Praxis spielt das keine große Rolle.
BERLIN. Deutschland altert. Häufiger als früher tritt damit der Fall ein, dass ein älterer Mensch in einem Pflegeheim betreut wird. Reichen Rente, Vermögen und Zahlungen aus der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten der stationären Versorgung zu bezahlen, kommen die Sozialämter für die verbleibenden Kosten auf – Kosten, die sie allerdings nur dann tragen, wenn dafür nicht die Kinder des Pflegebedürftigen im Zuge des so genannten Elternunterhalts herangezogen werden können.
Die genauen Bestimmungen zum Elternunterhalt finden sich allerdings in keinem Gesetzbuch. Sie gehen vielmehr auf richterliche Entscheidungen zurück, die wiederum Grundlage der Bescheide sind, die die Sozialämter zum Elternunterhalt an Kinder von Pflegebedürftigen verschicken. In Bayern, ...