Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Klage von Lilo-Kreisrätin Jana Schwab gegen die Schließung des Ortenau-Klinikums Ettenheim ist unzulässig. Schwab sei nicht klagebefugt, hieß es.
Kreisrätin Jana Schwab (Liste Lebenswerte Ortenau) sei nicht klagebefugt, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg in einer Pressemeldung am Montag mit. Verwaltungsgerichtliche Klage könne nur erheben, wer die Verletzung ...