Die Klage gegen die Klinik-Schließung in Ettenheim ist unzulässig
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Klage von Lilo-Kreisrätin Jana Schwab gegen die Schließung des Ortenau-Klinikums Ettenheim ist unzulässig. Schwab sei nicht klagebefugt, hieß es.
Das Ortenau-Klinikum in Ettenheim vor der Schließung. Heute ist dort das Zentrum für Gesundheit angesiedelt. Foto: Christian Kramberg
Kreisrätin Jana Schwab (Liste Lebenswerte Ortenau) sei nicht klagebefugt, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg in einer Pressemeldung am Montag mit. Verwaltungsgerichtliche Klage könne nur erheben, wer die Verletzung ...