Die Kosten werden gerechter verteilt
Neue Satzung für die Friedhofsgebühren wird beraten.
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WEIL AM RHEIN. Am 1. Oktober soll eine neue Gebührensatzung für die Friedhöfe in Kraft treten – sofern der Gemeinderat zustimmt. Der wesentliche Unterschied: Bisher zahlen die Bürger bei der Beerdigung eines Angehörigen eine einmalige Grabgebühr an die Stadt. In Zukunft werden sie zwei Gebühren zahlen – ein wesentlich geringeres Entgelt für das Grab und ein Entgelt für die Benutzung des Friedhofs.
"Wir wollen eine gerechtere Lösung" erklärt Kämmerer Rudolf Koger. Bisher habe die Stadt die Grabgebühr nach der Fläche eines Grabes berechnet: Ein kleines Urnenwahlgrab kostet mit 630 Euro demnach knapp halb ...