Kommentar

Die Kritik des Rechnungshofs am Nachtragshaushalt des Landes ist berechtigt

BZ-Plus Neue Schulden im Nachtragsetat und ein auf 25 Jahre gestreckter Tilgungsplan: Die Kritik des Landesrechnungshofs daran ist berechtigt. Die lange Frist könnte sogar verfassungswidrig sein.  

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