Account/Login

Die Kündigung bleibt wirksam

Bernd Michaelis
  • Do, 15. Dezember 2005
    Müllheim

     

Buckbee-Mears-Mitarbeiter unterliegt vor dem Arbeitsgericht.

MÜLLHEIM. Vor dem Arbeitsgericht Freiburg wurde am Dienstag die Klage eines ehemaligen Buckbee-Mears-Mitarbeiters abgewiesen, der seine Kündigung für nicht wirksam erachtet hat. Noch nicht absehbar ist, ob dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung hat. Insgesamt haben 102 Beschäftigte Kündigungsschutzklage erhoben. Zwei weitere Verfahren sind auf Mitte Februar terminiert, der Rest ruht bis Ende Februar.

Der weitere Fortgang des am 1. September 2003 eröffneten Insolvenzverfahrens hängt davon ab, ob die anhängigen Klagen dann wieder in Gang kommen, oder ob die Kläger ihre Klagen zurückziehen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel