Die Lockerungen im Kreis Waldshut

Seit Pfingstmontag ist die Bundesnotbremse außer Kraft.  

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(BZ). Die Bundesnotbremse, die am 19. April im Landkreis Waldshut gezogen wurde, ist seit Pfingstmontag außer Kraft. Es gelten jetzt die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die Öffnungsschritte in einem dreistufigen Verfahren vorsieht. Mit der ersten Stufe sind laut Landratsamt Waldshut folgende ...

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