Kommentar

Die Merkel-Rüge des Verfassungsgerichts ist idealistisch und kleinlich

BZ-Abo Mit ihren Äußerungen zur Erfurter Ministerpräsidenten-Posse hat die damalige Kanzlerin Rechte der AfD verletzt, urteilt Karlsruhe. BZ-Chefredakteur Thomas Fricker kommt zu einem anderen Schluss.  

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Angela Merkel bei ihrem Südafrika-Besu...präsidenten-Wahl in Thüringen äußerte.  | Foto: Kay Nietfeld (dpa)
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Angela Merkel bei ihrem Südafrika-Besuch im Februar 2020, bei dem sie sich auch zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen äußerte. Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Ja, zuweilen wird die AfD tatsächlich ungerecht behandelt. Wenn sich die Republik zum Beispiel erregt, weil einer ihrer Repräsentanten die Regierenden "jagen" möchte, aber schweigt, wenn die Klimaaktivistin Luisa Neubauer ...

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