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Die neue Straßenverkehrsordnung halst Städten wie Freiburg unnötig Arbeit auf
Lückenschluss heißt die neue Möglichkeit für Kommunen, bis zu 500 Meter lange Strecken zwischen zwei Tempo-30-Zonen ebenfalls als solche auszuweisen. Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau.
Sa, 7. Jun 2025, 14:00 Uhr
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