Berufspendler können nach dem Urteil des Verfassungsgerichts mit Rückzahlungen rechnen. BZ-Redakteur Oliver Huber hat beim Finanzamt Lahr bei Thomas Decker, Hauptsachgebietsleiter Einkommensteuer, nachgefragt, wie weit die Arbeiten gediehen sind.
BZ: Sind Ihre Mitarbeiter im Stress?
Decker: Selbstverständlich ist die Bearbeitung der vorläufigen Bescheide für unsere ...