Die psychische Schädigung der Bedienung ist an der Tat gravierend
Ein 33-jähriger Mann wird vom Schöffengericht wegen Raubes und Körperverletzung in einer Gaststätte zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
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GRENZACH-WYHLEN. Es war wohl ein alkoholbedingtes Ausrasten: Am frühen Morgen des 16. Dezember 2014 hat ein heute 33-jähriger Mann die Bedienung in einem Lokal brutal geschlagen und gewürgt und die Tageseinnahmen in Höhe von 1760 Euro gestohlen. Wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung wurde er ...