Account/Login

Die psychische Schädigung der Bedienung ist an der Tat gravierend

Thomas Loisl Mink
  • Mi, 02. März 2016
    Grenzach-Wyhlen

Ein 33-jähriger Mann wird vom Schöffengericht wegen Raubes und Körperverletzung in einer Gaststätte zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

GRENZACH-WYHLEN. Es war wohl ein alkoholbedingtes Ausrasten: Am frühen Morgen des 16. Dezember 2014 hat ein heute 33-jähriger Mann die Bedienung in einem Lokal brutal geschlagen und gewürgt und die Tageseinnahmen in Höhe von 1760 Euro gestohlen. Wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung wurde er ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel