Die Quote gilt für beide Geschlechter

Wird der Frauen- oder Männeranteil nicht erfüllt, darf der Stuhl eines Aufsichtsrates in Zukunft nicht neu besetzt werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BERLIN (AFP). Bislang schaffen nur wenige Frauen den Weg in die obersten Etagen der deutschen Wirtschaft. In den Top-200-Unternehmen waren Ende 2013 nur 15 Prozent der Aufsichtsräte weiblich, wie aus einer Aufstellung des DIW-Instituts hervorgeht. Ein neues Gesetz soll Frauen den Weg nach ganz oben ebnen.

Für welche Unternehmen
gilt die Frauenquote?
Das geplante Gesetz sieht unterschiedliche Vorgaben je nach Größe eines Unternehmens vor. Der Grundsatz lautet: Für die größten Firmen gelten die strengsten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel