Die Stadt haftet nicht

Hinterbliebene des tödlich gestürzten Zunftbruders Mutter gehen dennoch nicht ganz leer aus.  

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LAUFENBURG/FREIBURG. Mitglieder der Laufenburger Narrenzunft genießen bei Arbeiten im Rahmen der Städtlefasnacht keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das ist der Tenor einer Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg. Die Richter mussten darüber entscheiden, wer für den tödlichen Unfall des Zunftbruders Helmut Mutter einzustehen hat, der am Aschermittwoch 2000 beim Abbau der Dekoration im Städtle abgestürzt war.

Mutter hatte als Mitglied der Narro-Alt-Fischerzunft 1386 mitgeholfen, die Fasnachtsdekoration im Städtle zu entfernen und war dabei von einem Radlader mit Hebevorrichtung gestürzt. Pikant dabei: ...

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