Die Stadt Lahr will Gebäude erhalten und Impulse für Bauwillige setzen
Mit dem Ziel, wesentliche bauliche Änderungen steuern und Gebäudeabbrüche in der Altstadt verhindern zu können, wird in Lahr eine Erhaltungssatzung aufgestellt. Dies beschloss der Gemeinderat am Montag einstimmig.
Der Antrag auf Abbruch des Gebäudes in der Obststraße 5 hat Verwaltung und Gemeinderat zum zügigen Handeln veranlasst, denn die Entscheidungsfrist endete am 28. Februar. Damit der Abbruch verhindert werden kann, war bis zu diesem Datum eine Rechtsgrundlage zu ...