Die Streu- und Räumpflicht ruft

Eigentümer haften, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und es deswegen zu einem Unfall auf dem Grundstück oder dem angrenzenden Gehweg kommt.  

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Wenn es so viel Schnee hat wie im verg...das Schneeschippen zum Sportprogramm.   | Foto: Andrea Schiffner
Wenn es so viel Schnee hat wie im vergangenen Februar in St. Peter, dann wird das Schneeschippen zum Sportprogramm. Foto: Andrea Schiffner
Der einzelne Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) ist dafür verantwortlich, dass im Winter ordentlich geräumt und gestreut wird. Das schreibt der Verein "Wohnen im Eigentum" in einer Pressemitteilung.
In den meisten Gemeinden droht bei Verstoß gegen die Pflicht zum Winterdienst auf den Gehwegen neben dem ...

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