Eine Frau wird in Lörrach von ihrem psychisch kranken Nachbarn erstochen. Der Mann muss in die geschlossene Psychiatrie. Das Verbrechen scheint unbegreiflich und hat gravierende Auswirkungen.
Das Urteil ist gesprochen – für eine Tat, die unbegreifbar erscheint. Ein 38-Jähriger ersticht seine Nachbarin in Lörrach ohne ersichtlichen Grund. Ein halbes Jahr später steht fest,er wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Drei Tage dauerte das Sicherungsverfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg. Es ging dabei hauptsächlich um den 38-Jährigen, um seinen seelischen Zustand, um sein Motiv. Doch immer wieder erfuhr man auch, was die Tat anrichtete.
Nichts erinnert äußerlich mehr an die Tat
In der Albert-Hitzig-Straße erinnert nichts mehr an das Gewaltverbrechen, das sich hier im Dezember an einem Sonntagnachmittag ereignete. Weder Blumen noch Kerzen stehen vor dem Haus. Die ...