Abstand halten
Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradschutzstreifen und Fahrradstraße – die uneingeschränkte Vorherrschaft der Autos ist vorbei.
Den Schutzstreifen dürfen Autofahrer – das besagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) – "nur bei Bedarf überfahren insbesondere, um dem Gegenverkehr auszuweichen". Kommt niemand entgegen und besteht kein weiterer ersichtlicher Grund, ist der Streifen den Radfahrenden vorbehalten und nur ihnen. Allerdings weiß das längst nicht jeder. "De facto ist es tatsächlich so, dass es schwer zu überwachen ist", sagt Johann Albrecht, Verkehrsexperte beim Polizeipräsidium Freiburg. Die Streifenregelung hält Albrecht aber für eine im ...