Künftig gilt fürs Bauen in der Siedlung in Rheinfelden wieder Paragraph 34 Baugesetzbuch. Eine Verlängerung der Veränderungssperre gibt es nicht. Das hat der Gemeinderat entschieden.
Ohne Diskussion kam die Abstimmung in der jüngsten Sitzung des Rheinfelder Ratsgremiums jedoch nicht aus. Die SPD beantragte die Vertagung, bis ...